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Geschäftsordnung des Vereins Aisosh Ethiopia! e.V.


1. Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung von Schulabsolventen aus dem Süden Äthiopiens, die eine Ausbildung oder ein Studium innerhalb Äthiopiens durchführen wollen und die, bzw. deren Familien, über keine eigenen finanziellen Mittel verfügen. Zur Finanzierung sollen Spenden gesammelt und Fördermitglieder geworben werden. Der Verein verfolgt keinerlei wirtschaftlichen oder politischen Ziele.

2. Spenden
Spender sollen durch Informationsveranstaltungen, das Verteilen von Flyern und Aufhängen von Postern an geeigneten Orten zunächst in Deutschland und Äthiopien, später auch im Ausland durch bestehende Kontakte zu Forschern in der Region Süd Omo geworben werden.

3. Mitgliedschaft und Fördermitgliedschaft
Neben einmaligen Spenden kann der Verein durch einfache Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft unterstützt werden.
a. Der Beitrag für eine einfache Mitgliedschaft beträgt 10,- Euro im Jahr. Mit Fördermitgliedsbeiträgen sollen die äthiopischen Schulabsolventen unterstützt werden. Der Mindestförderbeitrag beträgt 10,- Euro monatlich.
b. Die einfache Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. Um den Ausbildungsverlauf von Stipendiaten nicht zu gefährden, muss bei der Kündigung von Fördermitgliedschaften eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Kündigungen können per e-mail an den Vorstand gesendet werden.

4. Verwendung der Gelder
Die gesammelten Spenden sollen für die Unterstützung der Stipendiaten verwendet werden. Grundsätzlich können nur soviel Stipendiaten angenommen werden, wie es die Anzahl und die Höhe der Spenden der Fördermitglieder erlaubt.
a. Mit den Beiträgen einfacher Mitglieder sollen vor allem die laufenden Kosten des Vereins gedeckt werden (Druck von Flyern und Postern, Porto, Fahrtkosten zu Vortragsorten)
b. Die Spenden der Fördermitglieder sollen ausschließlich für die Weiterbildung der Schulabsolventen aus Südäthiopien verwendet werden. Gefördert werden sollen vor allem solche, die aus den abgelegenen Regionen Süd Omos stammen (Hamar, Nyangatom, Arbore, Mursi etc.), die die erste Generation von Schulabsolventen ihrer Familie bilden, jedoch auch solche aus der Regionalhauptstadt Jinka, die das Ziel haben, später in den Süden zurückzukehren.
c. Unterstützt werden Universitätsstudien und Ausbildungen an privaten oder staatlichen Einrichtungen, bevorzugt solche, die der Region Süd Omo nachhaltig zugute kommen können (Gesundheitswesen, Veterinärversorgung, Bildungswesen, Verwaltung). Die Hilfe besteht in einem Zuschuss zu Lebensunterhalt, Lehrmitteln, Kleidung, sowie, im Falle einer Ausbildung, in der Deckung der Schulgebühren.
d. Ausbildungen sollen an Schulen mit gutem Ruf stattfinden. Bei gleichwertigen Möglichkeiten soll die Ausbildung so nah wie möglich am Heimatort stattfinden. Auch hier können die Kosten für Schulen übernommen werden.
e. Bei Ankunft in Addis Abeba erhalten Neuankömmlinge eine gesonderte Zuwendung, um ihr Zimmer einrichten zu können (Höhe muss noch beschlossen werden)
f. Die Höhe der Zahlungen hängt von den Kosten der Ausbildung ab. Vorläufig wird von einer Summe von 50,- Euro monatlich ausgegangen, um den Lebensunterhalt in Addis Abeba bestreiten zu können. Idealerweise soll das Geld ausreichen, dass die Stipendiaten einmal im Jahr zu Besuch nach Hause zu fahren.
g. Stipendiaten, die bereits eigene Familie haben, erhalten einen Zuschuss von 5,- Euro monatlich, um ihre Frauen und Kinder in Abwesenheit zu unterstützen
h. Einmalige Spenden werden als ‚Reserve’ beim Ausfall von Fördermitgliedern für den Fortlauf von Ausbildungen verwendet. Sollten große Reserven vorhanden sein, können unter Umständen neue Stipendiaten angenommen werden.
i. In Notfällen kann eine zusätzliche Zahlung beantragt werden (z.B. bei Krankheit, oder für die Heimreise bei Tod eines nahen Angehörigen). Hierüber entscheidet ein Auswahlgremium von vier Mitgliedern, von denen mindestens zwei dem Vorstand angehören

5. Auswahl der Stipendiaten
Die Auswahl der Stipendiaten geschieht auf Vorschlag von Mitgliedern.
a. Jedes Mitglied kann potentielle Stipendiaten vorschlagen. Hierfür ist ein Foto, ein kurzer Lebenslauf sowie ein Schreiben notwendig, in welchem der Stipendiat seine Herkunft, seine besondere Motivation und sein Berufsziel formuliert. Dem Vorschlag müssen mindestens vier Mitglieder des Auswahlgremiums zustimmen (einer davon kann Vorschlagender sein)
b. Das Auswahlgremium setzt sich aus mindestens vier Mitgliedern zusammen, wovon mindestes zwei dem Vorstand angehören müssen. Einer der Mitglieder kann der Vorschlagende selbst sein.
c. Das Auswahlkriterium Notendurchschnitt bei Schulabschluss muss noch genauer festgelegt werden nach Rücksprache mit Institutionen in Äthiopien (Uni, Schulen).

6. Verpflichtungen der Stipendiaten
Die Ausbildungen sollen, bei ausreichender Leistung (bestehen der Prüfungen) der Stipendiaten von Anfang bis Ende unterstützt werden. Stipendiaten gehen für die Dauer ihres Stipendiums folgende Verpflichtungen ein:
a. Die Stipendiaten sind verpflichtet, Quittungen bei Gelderhalt auszustellen und Belege über Schulgeld u.ä. einzureichen.
b. Die Stipendiaten müssen regelmäßig ihre Prüfungsergebnisse mitteilen.
c. Stipendiaten sollen halbjährlich einen Erfahrungsbericht an den Vorstand senden, in dem sie über den aktuellen Stand ihrer Studien berichten sowie ihre beruflichen Perspektiven formulieren. Fördermitglieder sind auf Wunsch über den Fortschritt der Stipendiaten in Kenntnis zu setzen.
d. Treffen mit dem Vorstand sowie Vereinsmitgliedern, die einen Stipendiaten vorgeschlagen haben dienen dazu, den persönlichen Kontakt zu erhalten und sich ein genaues Bild über den jeweiligen Stand der Studien und die persönliche Situation einzelner Stipendiaten zu machen.
e. Stipendiaten, die die Gelder für andere Zwecke als ihre Ausbildung oder Studium benutzen, die nicht den Nachweis über die Verwendung der Gelder liefern, die falsche Angaben über bereits erhaltene Stipendien machen oder in anderer Weise unredlich verhalten, verlieren ihren Status und werden nicht mehr unterstützt. Über Ausschluss entscheidet ein Auswahlgremium von vier Mitgliedern, von denen mindestens zwei dem vorstand angehören.
f. Dasselbe gilt für Stipendiaten, die mehr als einmal ihre Prüfung nicht bestehen. Über Ausnahmen in Härtefällen entscheidet das Auswahlgremium

7. Vernetzung und Kooperation der Stipendiaten
Die Vernetzung unter den Stipendiaten in Addis Abeba soll gefördert werden, z.B. durch einen regelmäßigen Stammtisch.
a. Hierdurch soll die gegenseitige Unterstützung gefördert werden. Besonders Neuankömmlingen aus dem Süden muss z.B. bei Zimmersuche geholfen werden. Dies gilt besonders für ehemalige Stipendiaten, die sich entscheiden nicht zurückzukehren sondern in Addis Abeba zu bleiben.
b. Durch die Vernetzung sollen auch ethnische Grenzen und Unterschiede überwunden werden, was unter Umständen langfristig bei Rückkehr der Stipendiaten den Friedensprozess im Süden fördern kann.

8. Förderung von Frauen
Die besondere Förderung von Frauen wird langfristig angestrebt. Ihnen soll bei der Suche nach Unterkunft und dem Aufbau von Netzwerken in Addis Abeba besonders geholfen werden.